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JuraForum.deUrteileOLG-KOBLENZBeschluss vom 07.12.2000, Aktenzeichen: 1 Ws 719/00 



OLG-KOBLENZ – Aktenzeichen: 1 Ws 719/00

Beschluss vom 07.12.2000


Leitsatz:Leitsatz:

Beruft sich der Angeklagte auf den Entschuldigungsgrund der Erkrankung, so kann er auch dann, wenn die Krankheit als solche dem Berufungsgericht bekannt gewesen und als nicht zur Entschuldigung ausreichend gewürdigt worden ist, den Wiedereinsetzungsantrag zulässigerweise auf neue Tatsachen stützen, die geeignet sind, sein Befinden am Terminstag in einem anderen Licht erscheinen zu lassen.
Rechtsgebiete:StPO
Vorschriften:StPO § 329 III,
Stichworte:Berufung, Verwerfung, Verwerfungsurteil, Entschuldigung, Krankheit, neue Tatsachen Wiedereinsetzung, Wiedereinsetzungsantrag,

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