JuraForum.de > Urteile > OLG-KOBLENZ > Beschluss vom 07.07.2008, Aktenzeichen: 4 SmA 25/08
| Leitsatz: | 1. Soweit das Gericht die Parteien zunächst auf seine vermeintlich e Unzuständigkeit mit einer Begründung hinweist, wird der Verweisungsbeschluss nicht dadurch willkürlich, dass er keine selbständige Begründung mehr enthält. 2. Die Annahme, dass der Erfüllungsort für die Hotelkosten aus einem Beherbergungsvertrag am Wohnsitz des Gastes liegt, wenn der Gast tatsächlich nicht anreist, ist nicht willkürlich und kann deshalb die Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses nach § 281 Abs. 2 S. 4 ZPO nicht beseitigen. |
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Vorschriften: | ZPO § 281 Abs. 2 S. 4, |
| Verfahrensgang: | AG Simmern, 3 C 242/08 AG München, 262 C 15224/08 |
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