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JuraForum.deUrteileOLG-KOBLENZBeschluss vom 07.06.2001, Aktenzeichen: Ausl 6/01 

OLG-KOBLENZ – Aktenzeichen: Ausl 6/01

Beschluss vom 07.06.2001


Leitsatz:Leitsatz:

Statt einer nur unter den Voraussetzungen des § 116 Abs. 4 StPO möglichen Invollzugsetzung eines Auslieferungshaftbefehls und des Erlasses eines Durchführungsbefehls kann auch - als milderes Mittel - ein Vorführungsbefehl in Betracht kommen, um die Durchführung der Auslieferung sicherzustellen.
Rechtsgebiete:IRG, StPO
Vorschriften:IRG § 25 I, IRG § 34 I, StPO § 116 IV, StPO § 135 S. 2,
Stichworte:Auslieferung, Invollzugsetzung, Durchführungsbefehl, Vorführungsbefehl, milderes Mittel,

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