JuraForum.de > Urteile > OLG-KOBLENZ > Beschluss vom 07.06.2001, Aktenzeichen: Ausl 6/01
| Leitsatz: | Leitsatz: Statt einer nur unter den Voraussetzungen des § 116 Abs. 4 StPO möglichen Invollzugsetzung eines Auslieferungshaftbefehls und des Erlasses eines Durchführungsbefehls kann auch - als milderes Mittel - ein Vorführungsbefehl in Betracht kommen, um die Durchführung der Auslieferung sicherzustellen. |
| Rechtsgebiete: | IRG, StPO |
| Vorschriften: | IRG § 25 I, IRG § 34 I, StPO § 116 IV, StPO § 135 S. 2, |
| Stichworte: | Auslieferung, Invollzugsetzung, Durchführungsbefehl, Vorführungsbefehl, milderes Mittel, |
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