JuraForum.de > Urteile > OLG-KOBLENZ > Beschluss vom 06.02.2001, Aktenzeichen: 2 Ss 316/00
| Leitsatz: | Leitsatz: Mängel des Bußgeldbescheids stellen solange kein Verfahrenshindernis dar, als der Betroffene erkennen kann, welcher Lebensvorgang erfasst und geahndet werden soll und eine Verwechslungsgefahr mit ähnlich gelagerten Sachverhalten nicht besteht. |
| Rechtsgebiete: | OWiG |
| Vorschriften: | OWiG § 66, |
| Stichworte: | Bußgeldbescheid, Fehler, Verfahrenshindernis, Unwirksamkeit, Mängel, Verwechslungsgefahr, |
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