( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileOLG-KOBLENZBeschluss vom 05.07.2000, Aktenzeichen: 1 Ws 401/00 



OLG-KOBLENZ – Aktenzeichen: 1 Ws 401/00

Beschluss vom 05.07.2000


Leitsatz:Leitsatz:

Bei der Entscheidung nach § 57 II StGB ist außer dem Vollzugsverhalten und den (durch die Verurteilung nicht verbrauchten) Milderungsgründen auch der Strafzweck der Sühne für schwere Tatschuld und der Gesichtspunkt der Verteidigung der Rechtsordnung zu beachten, so dass bei schweren Taten (hier: schwere räuberische Erpressung) i.d.R. keine Halbstrafenaaussetzung in Betracht kommt.
Rechtsgebiete:StGB
Vorschriften:StGB § 57 II,
Stichworte:Reststrafaussetzung, Halbstrafe, Halbstrafverbüßung, Halbstrafaussetzung, Sühnegedanke, Verteidigung der Rechtsordnung,

Volltext

Um den Volltext vom OLG-KOBLENZ – Beschluss vom 05.07.2000, Aktenzeichen: 1 Ws 401/00 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen





Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/olg-koblenz/olg-koblenz-beschluss-vom-05-07-2000-az-1-ws-40100

"OLG-KOBLENZ - 05.07.2000, 1 Ws 401/00" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN