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JuraForum.deUrteileOLG-KOBLENZBeschluss vom 05.03.2001, Aktenzeichen: 1 Ws 127/01 



OLG-KOBLENZ – Aktenzeichen: 1 Ws 127/01

Beschluss vom 05.03.2001


Leitsatz:Leitsatz:

1. In dem nach Gutachtenerstattung gestellten Antrag der Staatsanwaltschaft, die bedingte Entlassung des Verurteilten abzulehnen, liegt noch kein Verzicht auf die Anhörung des Sachverständigen gem. § 454 Abs. 2 S. 7 StPO.

2. Trotz Verzichts der Verfahrensbeteiligten ist eine Anhörung des Sachverständigen durchzuführen, wenn diese aus bestimmten Gründen geboten ist; das ist beispielsweise dann der Fall, wenn das Gutachten in wesentlichen Teilen knapp oder widersprüchlich abgefasst worden ist.
Rechtsgebiete:StPO
Vorschriften:StPO § 454 II,
Stichworte:Reststrafaussetzung, Sachverständiger, Sachverständigengutachten, Anhörung, Verzicht,

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