JuraForum.de > Urteile > OLG-KOBLENZ > Beschluss vom 05.03.2001, Aktenzeichen: 1 Ws 127/01
| Leitsatz: | Leitsatz: 1. In dem nach Gutachtenerstattung gestellten Antrag der Staatsanwaltschaft, die bedingte Entlassung des Verurteilten abzulehnen, liegt noch kein Verzicht auf die Anhörung des Sachverständigen gem. § 454 Abs. 2 S. 7 StPO. 2. Trotz Verzichts der Verfahrensbeteiligten ist eine Anhörung des Sachverständigen durchzuführen, wenn diese aus bestimmten Gründen geboten ist; das ist beispielsweise dann der Fall, wenn das Gutachten in wesentlichen Teilen knapp oder widersprüchlich abgefasst worden ist. |
| Rechtsgebiete: | StPO |
| Vorschriften: | StPO § 454 II, |
| Stichworte: | Reststrafaussetzung, Sachverständiger, Sachverständigengutachten, Anhörung, Verzicht, |
Um den Volltext vom OLG-KOBLENZ – Beschluss vom 05.03.2001, Aktenzeichen: 1 Ws 127/01 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.
"OLG-KOBLENZ - 05.03.2001, 1 Ws 127/01" © JuraForum.de — 2003-2012
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum