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JuraForum.deUrteileOLG-KOBLENZBeschluss vom 04.10.2000, Aktenzeichen: 1 Ws 451/00 

OLG-KOBLENZ – Aktenzeichen: 1 Ws 451/00

Beschluss vom 04.10.2000


Leitsatz:Leitsatz:

Die größere Sachnähe des in der Beweisaufnahme befindlichen Tatgerichts schließt eine abweichende Würdigung der den dringenden Tatverdacht begründenden Umstände durch das Beschwerdegericht i.d.R. aus.
Rechtsgebiete:StPO
Vorschriften:StPO § 310 Abs. 1,
Stichworte:Haftbeschwerde, laufende Hauptverhandlung, vorläufige Beweiswürdigung, durch Tatgericht, Sachnähe,

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