JuraForum.de > Urteile > OLG-KOBLENZ > Beschluss vom 04.10.2000, Aktenzeichen: 1 Ws 451/00
| Leitsatz: | Leitsatz: Die größere Sachnähe des in der Beweisaufnahme befindlichen Tatgerichts schließt eine abweichende Würdigung der den dringenden Tatverdacht begründenden Umstände durch das Beschwerdegericht i.d.R. aus. |
| Rechtsgebiete: | StPO |
| Vorschriften: | StPO § 310 Abs. 1, |
| Stichworte: | Haftbeschwerde, laufende Hauptverhandlung, vorläufige Beweiswürdigung, durch Tatgericht, Sachnähe, |
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