JuraForum.de > Urteile > OLG-KOBLENZ > Beschluss vom 03.06.2003, Aktenzeichen: 1 Ws 317/03
| Leitsatz: | 1. Wird nur die Abgabe der Erklärung im Protokoll vermerkt, so ist die Richtigkeit des Vermerks im Freibeweis zu klären, wobei das Protokoll nur ein Beweisanzeichen für den Verzicht ist. 2. Der Rechtsmittelverzicht eines verhandlungsfähigen Angeklagten ist in der Regel als wirksam anzusehen (OLG Oldenburg, NStZ 1982, 520). Nur ausnahmsweise und bei besonders gelagerten Einzelfällen hat die Rechtsprechung - erkennbar aus Gründen der Gerechtigkeit des Einzelfalls - die Rechtswirksamkeit eines Rechtsmittelverzichts verneint. |
| Rechtsgebiete: | StPO |
| Vorschriften: | StPO § 302, |
| Stichworte: | Rechtsmittelverzicht, Erklärung, Abgabe, Wirksamkeit, |
| Verfahrensgang: | LG Koblenz vom 17.04.2003 |
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