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JuraForum.deUrteileOLG-KOBLENZBeschluss vom 03.01.2000, Aktenzeichen: 2 Ws 534/99 



OLG-KOBLENZ – Aktenzeichen: 2 Ws 534/99

Beschluss vom 03.01.2000


Leitsatz:Leitsatz:

Für den Geheimnischarakter einer Tatsache ist es ohne Bedeutung, wenn darüber unbestätigte Gerüchte im Umlauf sind. "Bekanntsein" ist nur der Zustand wirklich sicherer und zuverlässiger Kenntnis. Was noch der Bestätigung bedarf, ist geheim.
Rechtsgebiete:StGB
Vorschriften:StGB § 203,

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