( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileOLG-KOBLENZBeschluss vom 02.05.2001, Aktenzeichen: 1 Ss 107/01 



OLG-KOBLENZ – Aktenzeichen: 1 Ss 107/01

Beschluss vom 02.05.2001


Leitsatz:Leitsatz:

Steht bei "Aussage gegen Aussage" fest, dass der einzige Zeuge im Laufe des Verfahrens bewusst die Unwahrheit gesagt hat, kann seinen Angaben in der Regel nur gefolgt werden, wenn außerhalb der Aussage Gründe von Gewicht für ihre Glaubhaftigkeit vorliegen. Solche Gründe können nicht in Umständen gesehen werden, deren Annahme Glaubhaftigkeit voraussetzt.
Rechtsgebiete:StPO
Vorschriften:StPO § 261,
Stichworte:Beweiswürdigung, Aussage gegen Aussage,

Volltext

Um den Volltext vom OLG-KOBLENZ – Beschluss vom 02.05.2001, Aktenzeichen: 1 Ss 107/01 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen





Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/olg-koblenz/olg-koblenz-beschluss-vom-02-05-2001-az-1-ss-10701

"OLG-KOBLENZ - 02.05.2001, 1 Ss 107/01" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN