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JuraForum.deUrteileOLG-KOBLENZBeschluss vom 01.12.2004, Aktenzeichen: 1 Ss 307/04 

OLG-KOBLENZ – Aktenzeichen: 1 Ss 307/04

Beschluss vom 01.12.2004


Leitsatz:a) Auch dann, wenn ein Angeklagtersich nicht zur Sache einlässt, an Aussagen nur die eines einzigen Belastungszeugen zur Verfügung steht und die Entscheidung allein davon abhängt, ob diesem einen Zeugen zu folgen ist, sind an die Beweiswürdigung die Anforderungen zu stellen, die im Fall der besonderen Beweissituation "Aussage gegen Aussage" gelten.

b) Ein Rechtsfehler unter dem Gesichtspunkt einer unzureichenden Beweiswürdigung liegt dann vor, wenn sich die Frage nach dem Tatmotiv geradezu aufdrängt, aber vom Tatgericht noch nicht einmal erwogen wird.
Rechtsgebiete:StGB
Vorschriften:StGB § 239 Abs. 1,
Verfahrensgang:LG Trier 8007 Js 17983/02 - 7 Ns vom 14.07.2004

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