( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileOLG-KOBLENZBeschluss vom 01.02.2000, Aktenzeichen: 14 W 72/00 



OLG-KOBLENZ – Aktenzeichen: 14 W 72/00

Beschluss vom 01.02.2000


Leitsatz:ZPO § 145
GKG § 49, Nr. 1201, 1202 KostVerz

(Abtrennung der Klage gegen einen Gesamtschuldner nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens)

Trennt das Gericht die gegen drei Beklagte erhobene Klage gegen eine beklagte Partei wegen Eröffnung des Insolvenzverfahrens gem. § 145 ZPO ab, so kann es nunmehr im Bezug auf das abgetrennte Verfahren eine Gebühr nach Nr. 1201/1202 des KostV zum GKG erheben, für die der Kläger als Antragsteller der Instanz haftet.

(OLG Koblenz, Beschluss v. 1.2.2000 - 14 W 72/00) rechtskräftig
Rechtsgebiete:ZPO, GKG, KostVerz
Vorschriften:ZPO § 145, GKG § 49, KostVerz Nr. 1201, KostVerz Nr. 1202,

Volltext

Um den Volltext vom OLG-KOBLENZ – Beschluss vom 01.02.2000, Aktenzeichen: 14 W 72/00 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen





Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/olg-koblenz/olg-koblenz-beschluss-vom-01-02-2000-az-14-w-7200

"OLG-KOBLENZ - 01.02.2000, 14 W 72/00" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN