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JuraForum.deUrteileOLG-KOBLENZBeschluss vom 01.01.1999, Aktenzeichen: 13 WF 614/99 

OLG-KOBLENZ – Aktenzeichen: 13 WF 614/99

Beschluss vom 01.01.1999


Leitsatz:Die Grundsätze der "Hausmannsrechtsprechung" sind jedenfalls dann auch auf eine nichteheliche Lebensgemeinschaft anwendbar, wenn der Unterhaltsschuldner neben einem gemeinsamen Kind minderjährige Kinder seiner Lebensgefährtin betreut.
Rechtsgebiete:BGB, ZPO
Vorschriften:BGB § 1601 ff., ZPO § 127,

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