( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileOLG-KARLSRUHEUrteil vom 31.03.2005, Aktenzeichen: 15 U 20/03 



OLG-KARLSRUHE – Aktenzeichen: 15 U 20/03

Urteil vom 31.03.2005


Leitsatz:1. Erteilt ein Kaufinteressent dem Immobilienmakler den Auftrag, mit der Verkäuferseite Preisverhandlungen zu führen, hat der Makler in der Regel nicht die Stellung eines "neutralen Dritten" zwischen den Parteien des Kaufvertrages; er hat vielmehr regelmäßig in seiner Rolle als Vermittlungsmakler des Käufers einseitig dessen Interessen (an einem möglichst niedrigen Kaufpreis) wahrzunehmen.

2. Verschweigt der Makler in einem derartigen Fall dem Käufer, dass er gleichzeitig auch als Vermittlungsmakler der Verkäuferin die Interessen der Gegenseite wahrnimmt, verwirkt er den Anspruch auf Maklerlohn (§ 654 BGB); mit dem bloßen Hinweis auf eine Nachweis-Tätigkeit für die Verkäuferin wird der Makler seinen Pflichten gegenüber dem Käufer nicht gerecht.
Rechtsgebiete:BGB
Vorschriften:BGB § 652 Abs. 1 Satz 1, BGB § 654,
Verfahrensgang:LG Baden-Baden 2 O 12/03 vom 11.04.2003

Volltext

Um den Volltext vom OLG-KARLSRUHE – Urteil vom 31.03.2005, Aktenzeichen: 15 U 20/03 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen





Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/olg-karlsruhe/olg-karlsruhe-urteil-vom-31-03-2005-az-15-u-2003

"OLG-KARLSRUHE - 31.03.2005, 15 U 20/03" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN