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JuraForum.deUrteileOLG-KARLSRUHEUrteil vom 28.04.2004, Aktenzeichen: 6 U 235/03 



OLG-KARLSRUHE – Aktenzeichen: 6 U 235/03

Urteil vom 28.04.2004


Leitsatz:Für eine Gewinnmitteilung als Ankündigung im Sinne von § 661 a BGB ist hinreichend aber erforderlich, dass beim Verbraucher der Eindruck eines Gewinns erweckt wird, d.h. dass der Empfänger bei objektiver Betrachtung die Mitteilung dahin verstehen muss, er werde den darin bezeichneten Preis erhalten. Versteckte Hinweise in solchen Mitteilungen, dass es sich um ein unverbindliches Gewinnspiel handele oder Ähnliches, vermögen die abstrakte Eignung als Gewinnmitteilung in keiner Weise zu beseitigen.
Rechtsgebiete:BGB
Vorschriften:BGB § 661 a,
Verfahrensgang:LG Mosbach 2 O 126/03 vom 24.10.2003
Rechtskraft:ja

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