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JuraForum.deUrteileOLG-KARLSRUHEUrteil vom 27.12.2002, Aktenzeichen: 17 U 91/02 

OLG-KARLSRUHE – Aktenzeichen: 17 U 91/02

Urteil vom 27.12.2002


Leitsatz:1. Die unterbliebene Einräumung eines Alleinbenutzungsrechts an Kfz-Stellplätzen ist nicht als Sachmangel i.S. von §§ 459, 463 BGB a.F. einzustufen. Vielmehr begründet das Fehlen der ausschließlichen Nutzungsberechtigung eine Rechtsmängelhaftung gem. §§ 434, 437 BGB a.F.

2. Ein Anspruch aus culpa in contrahendo ist durch die Vorschriften der §§ 440 Abs. 1, 325, 326 Abs. 1 BGB a.F. nicht ausgeschlossen.

3. Zur Berechnung des negativen Interesses, wenn der Geschädigte an einem Vertrag festhalten will, obwohl dieser infolge der Verletzung vorvertraglicher Aufklärungspflichten zu ungünstigen Bedingungen zustande gekommen ist.
Rechtsgebiete:BGB
Vorschriften:BGB § 434, BGB § 437 a.F,
Verfahrensgang:LG Mannheim 8 O 291/01 vom 13.02.2002

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