JuraForum.de > Urteile > OLG-KARLSRUHE > Urteil vom 26.11.2003, Aktenzeichen: 7 U 135/00
| Leitsatz: | 1. Auch bei öffentlichen Auftraggebern stellt eine Vertragsklausel, die dem Auftragnehmer lediglich das Recht eingeräumt, einen Sicherheitseinbehalt durch eine Bürgschaft auf erstes Anfordern abzulösen, eine unangemessene Benachteiligung im Sinne von § 9 AGBG dar. 2. Fehlt es an einer wirksamen Sicherungsvereinbarung und damit an einem Anspruch des Gläubigers, Sicherheit für seine Forderung zu erlangen, so ist dieser nicht befugt, die Erfüllung des Rückgewähranspruchs des Auftragnehmers und Sicherungsgebers unter Berufung auf deshalb ungesicherte Forderungen aus Gewährleitung wegen Mängel zu verweigern. |
| Rechtsgebiete: | AGBG, BGB |
| Vorschriften: | AGBG § 6, AGBG § 9 a.F., BGB § 273, |
| Verfahrensgang: | LG Karlsruhe 3 O 153/99 vom 26.07.2000 |
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