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JuraForum.deUrteileOLG-KARLSRUHEUrteil vom 26.10.2000, Aktenzeichen: 2 UF 256/99 



OLG-KARLSRUHE – Aktenzeichen: 2 UF 256/99

Urteil vom 26.10.2000


Leitsatz:Leitsatz

Wird von der Mutter Mehrverkehr mit zwei Männern in der Empfängniszeit eingeräumt, ist bei Weigerung des im Ausland wohnenden einen Geschlechtspartners zu einer Blutentnahme keine hinreichende Grundlage für die Vermutungswirkung des § 1600 d Abs. 2 Satz 1 BGB gegeben, wenn der andere, ebenfalls im Ausland aufhältliche Geschlechtspartner, vom Gericht nicht ermittelt werden kann.
Rechtsgebiete:BGB
Vorschriften:BGB § 1600 d Abs. 2 Satz 2,
Stichworte:Vaterschaftsfeststellung - eingräumter Mehrverkehr - Verweigerung der Blutentnahme,

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