JuraForum.de > Urteile > OLG-KARLSRUHE > Urteil vom 26.05.2000, Aktenzeichen: 7 U 193/97
| Leitsatz: | Rechtskräftig nach Rücknahme der Revision Leitsatz: 1. Vor einer Leitungsanästhesie für die Wurzelbehandlung eines Zahns im Unterkiefer ist jedenfalls über die Gefahr eines vorübergehenden Schädigung des nervus mandibularis / nervus alveolaris inferior aufzuklären. 2. Ein Entscheidungskonflikt ist nicht plausibel, wenn der Patient von der eingetretenen bzw. geltend gemachten Schädigung derart befangen ist, daß er sich in die damalige Entscheidungssituation nicht mehr zurückversetzen kann und deshalb zu einer beliebigen Darstellung des Entscheidungskonflikts bereit ist. |
| Rechtsgebiete: | BGB, ZPO |
| Vorschriften: | BGB §§ 823 ff., BGB § 852 Abs. 1, BGB § 852 Abs. 2, ZPO § 270 Abs. 3, ZPO § 377 Abs. 3, ZPO § 97 Abs. 1, ZPO § 708 Nr. 10, ZPO § 711, ZPO § 546, |
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