( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileOLG-KARLSRUHEUrteil vom 24.08.2007, Aktenzeichen: 14 U 72/06 



OLG-KARLSRUHE – Aktenzeichen: 14 U 72/06

Urteil vom 24.08.2007


Leitsatz:1. Für die Honorarklage eines deutschen Rechtsanwalts wegen der Vertretung einer in Spanien wohnhaften Partei vor einem deutschen Gericht sind grundsätzlich die deutschen Gerichte zuständig.

2. Der Umstand, daß ein deutscher Rechtsanwalt auf einer passiven Internetseite über sich und seinen Tätigkeitsbereich informiert, hat für sich allein noch nicht zur Folge, daß er seine Honorarklage vor den Gerichten eines anderen Mitgliedsstaates der EG, in dem die von ihm vertretene Partei ihren Wohnsitz hat, zu erheben hat. Für das Eingreifen der Zuständigkeitsregelung gemäß Art. 15 Abs. 1 lit. c EuGVVO muß vielmehr hinzukommen, daß zwischen seinem Internet-Auftritt und der Beauftragung des Anwalts ein innerer Zusammenhang besteht.
Rechtsgebiete:EuGVVO
Vorschriften:EuGVVO Art. 5 Nr. 1 lit. b, EuGVVO Art. 15 Abs. 1 lit. c, EuGVVO Art. 16 Abs. 2,
Stichworte:Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte: Honorarklage eines deutschen Rechtsanwalts mit Internetpräsenz wegen Vertretung einer in Spanien wohnhaften Partei vor deutschem Gericht,
Verfahrensgang:AG Kehl 4 C 487/05 vom 28.02.2006

Volltext

Um den Volltext vom OLG-KARLSRUHE – Urteil vom 24.08.2007, Aktenzeichen: 14 U 72/06 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen





Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/olg-karlsruhe/olg-karlsruhe-urteil-vom-24-08-2007-az-14-u-7206

"OLG-KARLSRUHE - 24.08.2007, 14 U 72/06" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN