JuraForum.de > Urteile > OLG-KARLSRUHE > Urteil vom 24.05.2006, Aktenzeichen: 9 U 135/05
| Leitsatz: | Kommt es zunächst wegen der Vereinbarung eines langfristigen Erbbaurechts nicht zur förmlichen Übergabe des verkauften Grundstücks, so ist zumindest dann, wenn dem Erwerber die Möglichkeit der Prüfung des Grundstück eingeräumt und diese sogar wahrgenommen wird, bereits in der Vereinbarung eines Besitzkonstituts die den Verjährungsbeginn auslösende Übergabe zu sehen. (Revision BGH-Az.: V ZR 134/05) |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Vorschriften: | BGB a.F. § 477, |
| Verfahrensgang: | LG Konstanz 3 O 113/04 A vom 22.07.2005 |
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