Impressum | Disclaimer | Anmeldung / Login
 

JuraForum.deUrteileOLG-KARLSRUHEUrteil vom 21.03.2001, Aktenzeichen: 6 U 54/00 

OLG-KARLSRUHE – Aktenzeichen: 6 U 54/00

Urteil vom 21.03.2001


Leitsatz:Leitsätze:

1. Die gebotene Würdigung der angegriffenen Äußerung im Gesamtzusammenhang - und nicht nur der durch den Klageantrag abgetrennten Teile - kann zu einer auf den mitgeteilten Tatsachen basierenden Meinungsäußerung führen, welche insgesamt dem Schutz des Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG unterstellt werden muss.

2. Auch wenn die Presse unhöflich und unpassend auf körperliche Merkmale einer Person aufmerksam macht, ist damit nicht schon notwendig die Grenze zur untersagten Schmähkritik überschritten, so dass eine Persönlichkeitsverletzung nicht gegeben sein muss.

OLG Karlsruhe, Urteil vom 21.03.2001 - 6 U 54/00 -
Rechtsgebiete:BGB, ZPO
Vorschriften:BGB § 1004, ZPO § 543 Abs. 1,

Volltext

Um den Volltext vom OLG-KARLSRUHE – Urteil vom 21.03.2001, Aktenzeichen: 6 U 54/00 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen


Weitere Entscheidungen der Gerichte

Gesetze

Sie lesen gerade das Thema "OLG-KARLSRUHE - 21.03.2001, 6 U 54/00" © JuraForum.de — 2003-2013

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum