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JuraForum.deUrteileOLG-KARLSRUHEUrteil vom 20.09.2005, Aktenzeichen: 1 U 69/05 

OLG-KARLSRUHE – Aktenzeichen: 1 U 69/05

Urteil vom 20.09.2005


Leitsatz:1. In einem Mietvertrag über Gewerberäume ist der Ausschluss des Minderungsrechts durch Allgemeine Geschäftsbedingungen jedenfalls dann zulässig, wenn dem Mieter lediglich die Geltendmachung durch Abzug von der Mietforderung verwehrt wird, ihm aber die Möglichkeit verbleibt, zu viel gezahlte Miete im Wege des Bereicherungsausgleichs zurückzufordern (im Anschluss an BGHZ 91, 375, 382 f.; BGH NJW-RR 1993, 519, 520).

2. Eine Klausel, die das Minderungsrecht in der genannten Weise einschränkt, ist auch nicht deshalb unwirksam, weil der Fall des unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Minderungsrechts darin nicht ausdrücklich geregelt ist.
Rechtsgebiete:AGBG, BGB
Vorschriften:AGBG § 9, BGB § 307,
Stichworte:Gewerberaummietvertrag, Minderungsausschluss, Allgemeine Geschäftsbedingungen,
Verfahrensgang:LG Karlsruhe 3 O 33/04 vom 06.04.2005
Rechtskraft:ja

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