JuraForum.de > Urteile > OLG-KARLSRUHE > Urteil vom 20.06.2002, Aktenzeichen: 3 Ss 120/01
| Leitsatz: | Die Unverwertbarkeit einer Zeugenaussage, die sich aus einem an die Verletzung der Belehrungspflicht nach § 55 Abs. 2 StPO anknüpfenden Verwertungsverbot in einem gegen den Zeugen geführten Strafverfahren ergeben kann, beschränkt sich auf den Nachweis vor der Vernehmung begangener Taten. Für den Schuldspruch wegen erst anlässlich der Vernehmung verwirklichter Aussagedelikte kommt diesem Verwertungsverbot keinerlei Bedeutung zu. |
| Rechtsgebiete: | StGB, StPO |
| Vorschriften: | StGB § 153, StPO § 55, |
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