JuraForum.de > Urteile > OLG-KARLSRUHE > Urteil vom 20.06.2002, Aktenzeichen: 12 U 15/02
| Leitsatz: | Selbst wenn das mehrtägige Abstellen eines Motorrades auf einem ungesicherten öffentlichen Parkplatz als grob fahrlässig anzusehen ist, so tritt bei einer Entwendung des Motorrads eine Leistungsfreiheit des Kaskoversicherers nur dann ein, wenn der Versicherer beweist, dass die Entwendung hierauf beruht. Die Kausalität ist nicht bewiesen, wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass das Motorrad bereits in den ersten Stunden nach dem Abstellen entwendet wurde. |
| Rechtsgebiete: | VVG |
| Vorschriften: | VVG § 61, |
| Stichworte: | Versicherungsrecht, |
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