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JuraForum.deUrteileOLG-KARLSRUHEUrteil vom 20.01.2004, Aktenzeichen: 17 U 53/03 



OLG-KARLSRUHE – Aktenzeichen: 17 U 53/03

Urteil vom 20.01.2004


Leitsatz:Eine wegen Verstoßes gegen das RBerG nicht wirksam erteilte Vollmacht - hier zum Abschluss eines Darlehensvertrages zur Finanzierung des Erwerbs eines Anteils an einem Immobilienfonds - kann dem Geschäftsgegner gegenüber aus allgemeinen Rechtsscheinsgesichtspunkten als wirksam zu behandeln sein, sofern das Vertrauen des Dritten auf den Bestand der Vollmacht an andere Umstände als an die Vollmachtsurkunde anknüpft und nach den Grundsätzen über die Duldungsvollmacht schutzwürdig erscheint. Diese Voraussetzungen können erfüllt sein, wenn bei oder vor Abschluss des Darlehensvertrages weitere Unterlagen bei dem Kreditinstitut vorliegen, die für den Abschluss des Darlehensvertrages notwendig sind.
Rechtsgebiete:BGB, RBerG
Vorschriften:BGB § 171, BGB § 172, BGB § 134, RBerG Art. 1 Nr. 1,
Verfahrensgang:LG Mannheim 8 O 394/02 vom 14.02.2003

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