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JuraForum.deUrteileOLG-KARLSRUHEUrteil vom 19.12.2002, Aktenzeichen: 12 U 142/02 

OLG-KARLSRUHE – Aktenzeichen: 12 U 142/02

Urteil vom 19.12.2002


Leitsatz:Entscheidend für die Annahme einer vollen Arbeitsunfähigkeit im Sinne von § 1 Abs. 3 MBKT 94 ist, ob dem Versicherten - wenn auch im geringen Umfang - noch eine wertschöpfende Betätigung möglich ist.

Beschäftigt der Versicherte Mitarbeiter, sind dies aber nur Hilfskräfte (z.B. Schreibdienst, Handlanger des Unternehmers, Sprechstundenhilfen, Anwaltsgehilfen), so hindert die verbleibende Fähigkeit zur Koordination und Anleitung die Annahme voller Arbeitsunfähigkeit in dem Fall nicht, dass der Versicherte krankheitsbedingt keine Leistungen mehr erbringen kann, die den Einsatz der Hilfskräfte wirtschaftlich sinnvoll machen.
Rechtsgebiete:MBKT 94, BGB
Vorschriften:MBKT 94 § 1 Abs. 3, BGB § 242,
Stichworte:Versicherungsrecht,
Verfahrensgang:LG Mannheim 2 O 421/00 vom 18.04.2002

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