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JuraForum.deUrteileOLG-KARLSRUHEUrteil vom 19.11.2004, Aktenzeichen: 17 U 293/03 



OLG-KARLSRUHE – Aktenzeichen: 17 U 293/03

Urteil vom 19.11.2004


Leitsatz:1. Unterzeichnet der Darlehensnehmer bei zunächst - mangels Vertretungsmacht des für ihn handelnden Treuhänders, dessen Bevollmächtigung wegen Verstoßes gegen das Rechtsberatungsgesetz nichtig ist, - unwirksamem Kreditvertrag nachträglich die für ihn bestimmte Vertragsurkunde und gibt er diese durch Weitergabe an den Treuhänder oder die Bank in den Rechtsverkehr, kann er sich nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) nicht auf die - auf der fehlenden Vollmacht beruhende - Unwirksamkeit des Darlehensvertrages und der vom Treuhänder erteilten Auszahlungsanweisungen berufen.

2. § 9 Verbraucherkreditgesetz (VerbrKrG) findet bei Realkreditverträgen im Sinne von § 3 Abs. 2 Nr. 2 VerbrKrG keine Anwendung.

Eine einschränkende Auslegung von § 3 Abs. 2 Nr. 2 VerbrKrG aufgrund der Verbraucherkreditrichtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaften vom 22.12.1986 i.d.F. der Änderungsrichtlinie vom 22.02.1990 kommt bei kreditfinanzierten Immobiliengeschäften nicht in Betracht, weil die Verbraucherkreditrichtlinie bei Kreditverträgen, die zum Erwerb oder zur Beibehaltung von Eigentumsrechten an einem Grundstück oder einem vorhandenen oder noch zu errichtenden Gebäude abgeschlossen werden, nicht anwendbar ist (Art. 2 Abs. 1 Buchst. a der Richtlinie).
Rechtsgebiete:BGB, VerbrKrG
Vorschriften:BGB § 242, VerbrKrG § 3 Abs. 2 Nr. 2, VerbrKrG § 9,
Verfahrensgang:LG Mannheim 9 O 183/03 vom 17.10.2003

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