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JuraForum.deUrteileOLG-KARLSRUHEUrteil vom 19.04.2001, Aktenzeichen: 19 U 201/00 

OLG-KARLSRUHE – Aktenzeichen: 19 U 201/00

Urteil vom 19.04.2001


Leitsatz:Ein Prozessvergleich über den Ersatz von Verdienstausfall kann seine Geschäftsgrundlage mit dem Ende der Erwerbstätigkeit mit Vollendung des 65.Lebensjahres verlieren, wenn zum Zeitpunkt des Vergleichsabschlusses die Erwartung der Parteien des Vergleichs bestand, der damals arbeitslose Geschädigte würde wie vor der Arbeitslosigkeit als Nichtselbständiger tätig.
Rechtsgebiete:BGB
Vorschriften:BGB § 242, BGB § 252, BGB § 779,
Verfahrensgang:LG Freiburg 6 O 363/99

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