Impressum | Disclaimer | Anmeldung / Login
 

JuraForum.deUrteileOLG-KARLSRUHEUrteil vom 19.01.2009, Aktenzeichen: 1 U 175/08 

OLG-KARLSRUHE – Aktenzeichen: 1 U 175/08

Urteil vom 19.01.2009


Leitsatz:1. Soll zwischen Eheleuten, die im gesetzlichen Güterstand leben, rechtswirksam vereinbart werden, dass Aufwendungen des einen in den Umbau des Wohnhauses der Familie, welches sich auf dem im Alleineigentum des anderen stehenden Grundstück befindet, zu ersetzen sind - im Gegenzug zu einem Verzicht auf sonstige Rechte an dem Anwesen, so kann sich dies als Modifikation des gesetzlichen Güterstands durch Herausnahme bestimmten Vermögens aus dem Zugewinnausgleich darstellen und bedarf dann der für Eheverträge in § 1410 BGB bestimmten Form (im Anschluss an BGH NJW 1997, 2239).

2. Allein aufgrund einer nach dieser Maßgabe formnichtigen privatschriftlichen Vereinbarung der Eheleute lässt sich in einer solchen Konstellation ohne zusätzliche Anhaltspunkte eine Ehegatteninnengesellschaft nicht annehmen.
Rechtsgebiete:BGB
Vorschriften:BGB § 125, BGB § 1378, BGB § 1408, BGB § 1410,
Stichworte:Modifikation des gesetzlichen Güterstands, notarieller Formzwang, Ehegatteninnengesellschaft,
Verfahrensgang:LG Heidelberg, 2 O 194/06 vom 05.06.2008
Rechtskraft:ja

Volltext

Um den Volltext vom OLG-KARLSRUHE – Urteil vom 19.01.2009, Aktenzeichen: 1 U 175/08 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen


Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze

Sie lesen gerade das Thema "OLG-KARLSRUHE - 19.01.2009, 1 U 175/08" © JuraForum.de — 2003-2013

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum