JuraForum.de > Urteile > OLG-KARLSRUHE > Urteil vom 18.12.2002, Aktenzeichen: 7 U 143/01
| Leitsatz: | 1. Der Umstand, dass das Aufklärungsgespräch auch bei einem weitreichenden Eingriff erst am späten Nachmittag des Tags vor der Operation durchgeführt wurde, steht der Wirksamkeit der Aufklärung jedenfalls dann nicht entgegen, wenn die Ärzte den Eingriff zuvor schon im mehreren Gesprächen mit der Patientin besprochen hatten und diese nicht darlegt, dass ihre Entscheidungsmöglichkeiten deshalb beeinträchtigt wurden, weil sie aufgrund der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit mit der Entscheidung überfordert war. 2. Die Nichtdurchführung eines Eingriffs ist keine aufklärungspflichtige Behandlungsalternative, da das Unterlassen einer Behandlung keine alternative Behandlungsmaßnahme sein kann. Diese Frage ist dem Bereich der (Risiko-)Aufklärung zuzurechnen, denn diese dient gerade dazu, eine Entscheidung des Patienten darüber herbeizuführen, ob der Eingriff durchgeführt werden soll oder nicht. 3. Eine Aufklärung über die Möglichkeit von Autoimmunerkrankungen, rheumatischen Erkrankungen, Silikonallergien und Silikonvergiftungen als mögliche Folge der Augmentation mit Silikonbrustimplantaten war in den Jahren 1990/1991 nicht erforderlich, weil diese Risiken damals nicht bekannt waren und nach neueren Untersuchungen auch nicht bestehen. |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Vorschriften: | BGB § 823 Abs. 1, BGB § 847, |
| Verfahrensgang: | LG Baden-Baden 1 O 32/01 vom 29.06.2001 |
Um den Volltext vom OLG-KARLSRUHE – Urteil vom 18.12.2002, Aktenzeichen: 7 U 143/01 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.
Sie lesen gerade das Thema "OLG-KARLSRUHE - 18.12.2002, 7 U 143/01" © JuraForum.de — 2003-2013
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum