( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileOLG-KARLSRUHEUrteil vom 18.09.2006, Aktenzeichen: 1 U 34/06 



OLG-KARLSRUHE – Aktenzeichen: 1 U 34/06

Urteil vom 18.09.2006


Leitsatz:1. Ein Verstoß gegen § 32 Abs. 1 Satz 1 KWG führt nicht gemäß § 134 BGB zur Nichtigkeit eines Vertrages, in dem sich der ohne die erforderliche Erlaubnis handelnde Kreditvermittler gegenüber einer Bank zur Zuführung von neuen Kunden für bestimmte Anlagegeschäfte verpflichtet.

2. a) Ist ein Schuldner aufgrund eines deutschem Recht unterliegenden Vertrages zur Erteilung von Auskünften verpflichtet und würde die Erfüllung dieser Pflicht zu einer Verletzung des Bankgeheimnisses nach Art. 47 des schweizerischen Bankengesetzes führen, hat dies nicht die Nichtigkeit des Vertrages zur Folge. Der Auskunftsanspruch kann aber gemäß § 275 Abs. 1 BGB wegen Unmöglichkeit ausgeschlossen sein.

b) Die Erteilung gesetzlich geschuldeter Auskünfte an einen von ihr beauftragten Handelsvertreter durch eine Bank stellt keinen Verstoß gegen Art. 47 des schweizerischen Bankengesetzes dar.
Rechtsgebiete:BGB, KWG, HGB, Schweizerisches Bankengesetz
Vorschriften:BGB § 134, BGB § 275 Abs. 1, KWG § 32 Abs. 1 Satz 1, HGB § 87c Abs. 2, Schweizerisches Bankengesetz Art. 47,
Stichworte:Nichtigkeit, Kreditvermittlung, Erlaubnis, Auskunftsanspruch, Bankgeheimnis, Handelsvertreter,
Verfahrensgang:LG Mannheim 3 O 135/05 vom 17.01.2006
Rechtskraft:ja

Volltext

Um den Volltext vom OLG-KARLSRUHE – Urteil vom 18.09.2006, Aktenzeichen: 1 U 34/06 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen





Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/olg-karlsruhe/olg-karlsruhe-urteil-vom-18-09-2006-az-1-u-3406

"OLG-KARLSRUHE - 18.09.2006, 1 U 34/06" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN