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JuraForum.deUrteileOLG-KARLSRUHEUrteil vom 18.07.2001, Aktenzeichen: 7 U 125/00 

OLG-KARLSRUHE – Aktenzeichen: 7 U 125/00

Urteil vom 18.07.2001


Leitsatz:Erweckt ein unbeteiligter Dritter den Verdacht, er sei die von den Polizeibeamten gesuchte, einer Straftat verdächtige Person, so steht ihm aufgrund der daraufhin gegen ihn ergriffenen Maßnahmen kein Schadensersatzanspruch - gleich aus welchem Rechtsgrund - zu, sofern diese Maßnahmen gegenüber dem Verdächtigen zulässig wären und der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz gewahrt ist.
Rechtsgebiete:BGB
Vorschriften:BGB § 839, BGB § 847,
Verfahrensgang:LG Heidelberg 3 O 243/00
Rechtskraft:ja

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