JuraForum.de > Urteile > OLG-KARLSRUHE > Urteil vom 17.07.2008, Aktenzeichen: 12 U 207/07
| Leitsatz: | 1. Bei einer Ehedauer von weniger als zwölf Monaten steht der überlebenden Ehefrau eine VBL-Witwenrente in Gestalt einer Betriebsrente zu, wenn nach den von ihr darzulegenden und gegebenenfalls zu beweisenden Umständen die Ehe nicht ausschließlich oder überwiegend dazu gedient hat, ihr diese Betriebsrente zu verschaffen. Auf von anderen Trägern stammende Hinterbliebenenbezüge kommt es insoweit nicht an. 2. Die Feststellung dieser Umstände im streitigen Verfahren ist im Hinblick auf den damit angesprochenen Lebensbereich jeglicher schematischen Herangehensweise entzogen. |
| Rechtsgebiete: | VBLS |
| Vorschriften: | VBLS § 38 Abs. 2, |
| Verfahrensgang: | LG Karlsruhe, 6 O 60/06 vom 05.10.2007 |
| Rechtskraft: | ja |
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