JuraForum.de > Urteile > OLG-KARLSRUHE > Urteil vom 17.01.2006, Aktenzeichen: 17 U 168/04
| Leitsatz: | Auch der nur mit der Ausführungsplanung und Bauüberwachung beauftragte Architekt schuldet eine Leistung, die zur Herstellung eines den genehmigten Bauvorlagen entsprechenden und mangelfreien Bauwerks führt. Auf Fehler des Vorplaners bei der Genehmigungsplanung kann er sich grundsätzlich nicht berufen. Es ist jedoch im Einzelfall zu prüfen, zu welchem Zeitpunkt er Mängel der ihm zur Verfügung gestellten Vorleistungen erkennen kann und muss, also ab wann ihm eine Pflichtverletzung anzulasten ist und ihn insbesondere auch ein Schuldvorwurf trifft. |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Vorschriften: | BGB a.F. § 635, |
| Verfahrensgang: | LG Heidelberg 2 O 391/99 vom 07.07.2004 |
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