JuraForum.de > Urteile > OLG-KARLSRUHE > Urteil vom 14.11.2001, Aktenzeichen: 6 U 33/01
| Leitsatz: | 1. Nicht unerhebliche Teile der angesprochenen Kreise werden den Zusatz "med" mit "medizinisch" gleichsetzen und damit die Vorstellung von gesundheitsfördernden oder medizinischen Eigenschaften oder Wirkungen verbinden. 2. Das Verfahren des Permanent-Make-Up dient der kosmetischen Behandlung zur Verschönerung des Erscheinungsbildes. Dabei geht es darum, durch Nachziehen von Lippenkonturen, Augenlidern u.ä. die Wirkungen von gewöhnlichen Schminkverfahren zeitlich zu verlängern. Diese Anwendung wird bei den angesprochenen Verkehrskreisen dem Bereich der Kosmetik zugeordnet. |
| Rechtsgebiete: | UWG |
| Vorschriften: | UWG § 3, |
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