Impressum | Disclaimer | Anmeldung / Login
 

JuraForum.deUrteileOLG-KARLSRUHEUrteil vom 14.07.2004, Aktenzeichen: 7 U 18/03 

OLG-KARLSRUHE – Aktenzeichen: 7 U 18/03

Urteil vom 14.07.2004


Leitsatz:1. Zur Erfüllung der Pflicht, die Fußböden der dem Publikumsverkehr gewidmeten Räume im Rahmen des Zumutbaren und Möglichen während der Geschäftszeiten frei von Gefahren zu halten, hat der Betreiber eines Supermarkts durch Anordnung darauf hinzuwirken, dass die Böden regelmäßig kontrolliert und gereinigt werden.

2. Kontroll- und Reinigungsabstände von 15 Minuten sind grundsätzlich nicht zu beanstanden, denn es sind auch wirtschaftliche Gesichtspunkte zu bedenken. Weitergehende Maßnahmen können bei Anlagen eines objektiven Maßstabs vom Kunden nicht erwarten werden. Dies gilt auch für die besonders gefahrenträchtige Gemüseabteilung.

3. In kleinen, ohne weiteres räumlich überschaubaren Geschäften kann eine allgemeine Anweisung an das gesamte Personal, alle 15 Minuten zu kontrollieren, ob Verunreinigungen vorhanden sind und diese zu beseitigen, genügen und es nicht erforderlich sein, eine bestimmte Personen mit der Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht zu betrauen.
Rechtsgebiete:BGB, ZPO
Vorschriften:BGB § 823 Abs. 1, BGB § 847, ZPO § 531 Abs. 2,
Verfahrensgang:LG Heidelberg 7 O 192/02 vom 12.12.2002

Volltext

Um den Volltext vom OLG-KARLSRUHE – Urteil vom 14.07.2004, Aktenzeichen: 7 U 18/03 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen


Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze

Sie lesen gerade das Thema "OLG-KARLSRUHE - 14.07.2004, 7 U 18/03" © JuraForum.de — 2003-2013

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum