Impressum | Disclaimer | Anmeldung / Login
 

JuraForum.deUrteileOLG-KARLSRUHEUrteil vom 14.07.2004, Aktenzeichen: 1 U 46/04 

OLG-KARLSRUHE – Aktenzeichen: 1 U 46/04

Urteil vom 14.07.2004


Leitsatz:1. Das Anbringen eines gut lesbaren Hinweisschildes am Eingang einer gegen einen Entgelt nutzbaren Parkfläche mit der Aufschrift: "Die Parkplätze werden überwacht." ist ein Umstand, der nach der allgemeinen Verkehrsanschauung den Willen des Betreibers erkennbar macht, über das Zurverfügungstellen eines Parkplatzes hinaus durch geeignete Kontrollmaßnahmen den Kunden vor rechtswidrigen Zugriffen Dritter zu schützen.

2. Im Hinblick auf die daraus resultierende Verpflichtung zur schadensfreien Rückgabe des Fahrzeugs aus der Obhut kommen die Regelungen des Verwahrungsrechtes zur Anwendung. Dabei kann dahingestellt bleiben, ob die entstandene Obhutsverpflichtung die getroffene Vereinbarung zu einem reinen Verwahrungsvertrag werden lässt oder ein gemischter Vertrag aus Miet- und Verwahrungselementen entstanden ist.
Rechtsgebiete:BGB
Vorschriften:BGB § 275, BGB § 280 Abs. 1, BGB § 283, BGB § 535, BGB § 688, BGB § 695,
Stichworte:Verwahrungsvertrag, Haftung, bewachter Parkplatz,
Verfahrensgang:LG Heidelberg 3 O 217/03 vom 29.01.2004

Volltext

Um den Volltext vom OLG-KARLSRUHE – Urteil vom 14.07.2004, Aktenzeichen: 1 U 46/04 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen


Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze

Sie lesen gerade das Thema "OLG-KARLSRUHE - 14.07.2004, 1 U 46/04" © JuraForum.de — 2003-2013

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum