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JuraForum.deUrteileOLG-KARLSRUHEUrteil vom 14.03.2008, Aktenzeichen: 10 U 68/07 

OLG-KARLSRUHE – Aktenzeichen: 10 U 68/07

Urteil vom 14.03.2008


Leitsatz:1. Die Lieferung von Dachziegeln in der Farbausführung "tiefschwarz" anstatt in dem bestellten Farbton "brillantschwarz" stellt auch dann einen Sachmangel (§ 434 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 BGB) dar, wenn die Farbunterschiede kaum erkennbar sind und die Ziegel keine Funktionsunterschiede aufweisen.

2. Der Verkäufer mangelhafter Ziegel schuldet im Rahmen der Nacherfüllung nicht die Neuverlegung ersatzweise gelieferter Ziegel (§ 439 Abs. 1 BGB). Diese kann er nur unter den Voraussetzungen eines verschuldensabhängigen Schadensersatzanspruchs (§ 280 Abs. 1 BGB; §§ 280 Abs. 1, Abs. 3, 281 BGB) ersetzt verlangen.
Rechtsgebiete:BGB
Vorschriften:BGB § 280 Abs. 1, BGB § 281 Abs. 1, BGB § 433 Abs. 1 Satz 2, BGB § 434 Abs. 1 Satz 1, BGB § 434 Abs. 3, BGB § 440,
Rechtskraft:ja

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