JuraForum.de > Urteile > OLG-KARLSRUHE > Urteil vom 12.12.2001, Aktenzeichen: 7 U 102/00
| Leitsatz: | 1. Die Rechtswidrigkeit eines Eingriffs aufgrund einer unzureichenden Aufklärung über Behandlungsalternativen kann nicht allein daraus hergeleitet werden, dass keine Aufklärung über alternative Methoden der Befunderhebung zur Diagnosestellung im Vorfeld des Eingriffs stattgefunden hat. 2. Bestätigt der als Zeuge vernommene Arzt, dass die dokumentierte Aufklärung des Patienten stattgefunden hat, ist ihm in der Regel zu glauben; eine Vernehmung des Patienten als Partei kommt regelmäßig nicht in Betracht. |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Vorschriften: | BGB § 823, BGB § 847, |
| Verfahrensgang: | LG Heidelberg 4 O 84/87 vom 23.05.2000 |
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