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JuraForum.deUrteileOLG-KARLSRUHEUrteil vom 12.09.2001, Aktenzeichen: 6 U 13/01 



OLG-KARLSRUHE – Aktenzeichen: 6 U 13/01

Urteil vom 12.09.2001


Leitsatz:1. Die bloße Registrierung einer Domain ohne Bezug zu einem Produkt oder Gewerbe zum alleinigen Zweck der Freihaltung der Domain für einen Internetauftritt eines Kunden stellt noch keine kennzeichenrechtliche Benutzung dar. Da die Internet-Domain als solche nicht als das verwechslungsfähige Produkt angesehen werden kann, fehlt es an einer markenrechtlich relevanten Produktkollision.

2. Eine sittenwidrige Behinderung ist in einem solchen Falle nur dann gegeben, wenn die Reservierung des Domain-Namens ausschließlich in der Absicht erfolgt, die Domain für einen Konkurrenten zu "sperren".
Rechtsgebiete:MarkenG, UWG, BGB
Vorschriften:MarkenG § 14, MarkenG § 4, MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 3, UWG § 1, BGB § 826, BGB § 1004,

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