JuraForum.de > Urteile > OLG-KARLSRUHE > Urteil vom 11.04.2001, Aktenzeichen: 6 U 181/00
| Leitsatz: | 1. Durch den Zusatz "Baden-Württemberg" in der Kennzeichnung eines privaten Rundfunkanbieters für seine Geschäftstätigkeit in Radiosendungen und Werbemitteln wird ein irreführender Eindruck über das Sendegebiet und damit über seine Werbekraft hervorgerufen, wenn das Verbreitungsgebiet des regionalen Senders relevante Teile des Landesgebiets nicht erfasst. 2. Die Medienanalyse zu dem Kreis der sogenannten weitesten Hörer gibt keine Auskunft darüber, wo die Befragten das Programm gehört haben und stellt daher kein taugliches Kriterium für die Rechtfertigung des irreführenden Zusatzes dar. |
| Rechtsgebiete: | UWG |
| Vorschriften: | UWG § 3, |
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