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JuraForum.deUrteileOLG-KARLSRUHEUrteil vom 10.12.2008, Aktenzeichen: 6 W 92/08 

OLG-KARLSRUHE – Aktenzeichen: 6 W 92/08

Urteil vom 10.12.2008


Leitsatz:Ein Verein, der sich mit der Zucht von Hunden einer bestimmten Rasse befasst und einem Dachverband von Züchtern angehört, darf einem Mitglied die für die Zucht erforderlichen Maßnahmen (hier: Herausgabe einer Liste zugelassener Deckrüden und Deckerlaubnis) nicht mit der Begründung verweigern, das betreffende Vereinsmitglied gehöre noch einem anderen Verein für Liebhaber dieser Rasse an, wenn der andere Verein sich nicht mit der Rassezucht oder der Aufstellung von Zuchtrichtlinien befasst, sondern nur die Möglichkeit zum Austausch, zur Weiterbildung und zur Förderung der Haltung der Hunde dieser Rasse bietet.
Rechtsgebiete:GWB, BGB
Vorschriften:GWB § 20, GWB § 20 Abs. 1, GWB § 20 Abs. 2, GWB § 20 Abs. 2 S. 1, GWB § 33 Abs. 1, GWB § 33 Abs. 1 S. 3, BGB § 242, BGB § 826,
Verfahrensgang:LG Mannheim, 22 O 51/08 Kart. vom 30.10.2008

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