JuraForum.de > Urteile > OLG-KARLSRUHE > Urteil vom 10.08.2007, Aktenzeichen: 14 U 86/07
| Leitsatz: | 1. Der Betroffene kann der in einer Erstmitteilung enthaltenen Bezeichnung als "Krebsarzt" mit der Gegendarstellung die Behauptung entgegensetzen, daß er ausschließlich als forschender und publizierender, nicht aber als praktizierender Mediziner tätig sei. 2. Eine Gegendarstellung braucht sich nicht darauf zu beschränken, die in der Erstmitteilung enthaltene Tatsachenbehauptung als falsch zu bezeichnen und ihr eine andere Tatsachenbehauptung gegenüberzustellen. Vielmehr ist ein erklärender Zusatz zulässig, soweit dieser zum Verständnis der Erwiderung notwendig ist. 3. Eine Gegendarstellung ist nicht von unzulässiger Länge, wenn die Zusammenfassung einer in zwei Sätzen erfolgenden Aussage in einem einzigen Satz zwar möglich wäre, dies aber nicht zu einer wesentlichen Verkürzung des Textes führen würde. |
| Rechtsgebiete: | bad.-württ. LPG |
| Vorschriften: | bad.-württ. LPG § 11, |
| Stichworte: | Gegendarstellung: Angemessener Umfang, Zulässigkeit erklärender Zusätze, |
| Verfahrensgang: | LG Offenburg 2 O 119/07 vom 11.05.2007 |
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