Impressum | Disclaimer | Anmeldung / Login
 

JuraForum.deUrteileOLG-KARLSRUHEUrteil vom 09.08.2001, Aktenzeichen: 9 U 5/01 

OLG-KARLSRUHE – Aktenzeichen: 9 U 5/01

Urteil vom 09.08.2001


Leitsatz:1. Zur Frage der Berufung des Bürgen auf die Verjährung der Hauptforderung, wenn die Bürgschaft entsprechend einer Vereinbarung der Parteien des Werkvertrages in Abweichung von § 777 BGB erlöschen sollte, sofern der Bürge nicht bis zu einen bestimmten Zeitpunkt in Anspruch genommen worden ist.

2. Zur Frage der Anforderungen an die Mängelbeschreibung bei der Inanspruchnahme des Bürgen oder des Werkunternehmers innerhalb der vereinbarten Frist.

3. Zu den Voraussetzungen der Verlängerung der Verjährungsfrist auf 30 Jahre wegen Verschuldens des Unternehmers bei arbeitsteiliger Organisation der Montage.
Rechtsgebiete:BGB
Vorschriften:BGB § 765, BGB § 777, BGB § 276, BGB § 638,

Volltext

Um den Volltext vom OLG-KARLSRUHE – Urteil vom 09.08.2001, Aktenzeichen: 9 U 5/01 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen


Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze

Sie lesen gerade das Thema "OLG-KARLSRUHE - 09.08.2001, 9 U 5/01" © JuraForum.de — 2003-2013

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum