JuraForum.de > Urteile > OLG-KARLSRUHE > Urteil vom 09.08.2001, Aktenzeichen: 9 U 38/01
| Leitsatz: | 1. Zur Frage, ob ein Kraftfahrzeughändler verpflichtet ist, den Käufer eines Neuwagens auf die Möglichkeit der Aktivierung einer automatischen Zentralverriegelung hinzuweisen 2. Zum Ausschluss eines möglichen Schadensersatzanspruches gegen den Kraftfahrzeughändler wegen eines Beraubungsschadens des Käufers wegen überwiegenden Mitverschuldens, wenn der Käufer die geraubten Sachen (Schmuck und weitere Gegenstände im Werte von über 80.000 DM) in zwei Rucksäcken hinter den Vordersitzen befördert hat, ohne bei Antritt der Fahrt die vorhandene Taste zur zentralen Verriegelung aller Türen zu betätigen. |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Vorschriften: | BGB § 276, BGB § 254, |
| Verfahrensgang: | LG Konstanz 3 O 106/00 |
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