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JuraForum.deUrteileOLG-KARLSRUHEUrteil vom 09.07.2003, Aktenzeichen: 12 U 40/03 

OLG-KARLSRUHE – Aktenzeichen: 12 U 40/03

Urteil vom 09.07.2003


Leitsatz:Bei Abschluss einer Krankheitskostenversicherung ist auf die Frage nach "Gesundheitsstörungen oder Beschwerden" ein unerfüllter Kinderwunsch jedenfalls dann anzugeben, wenn dieser Anlass für Untersuchungen und Behandlungen des Antragstellers war und nicht ausgeschlossen ist, dass die Kinderlosigkeit ihre Ursache (auch) in der Konstitution des Antragstellers hat.
Rechtsgebiete:VVG
Vorschriften:VVG § 16,
Stichworte:Versicherungsrecht,
Verfahrensgang:LG Baden-Baden 2 0 347/02 vom 18.03.2003

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