Impressum | Disclaimer | Anmeldung / Login
 

JuraForum.deUrteileOLG-KARLSRUHEUrteil vom 08.11.2006, Aktenzeichen: 6 U 227/05 

OLG-KARLSRUHE – Aktenzeichen: 6 U 227/05

Urteil vom 08.11.2006


Leitsatz:1. Ist bei der Werbung mit herabgesetzten Preisen streitig, ob und in welchem Zeitraum der bisherige Preis gefordert worden ist, trifft denjenigen, der mit der Preisherabsetzung geworben hat, nicht nur die Beweislast, sondern auch die Darlegungslast.

2. Zum Umfang des Unterlassungsanspruchs, wenn ein bestimmter Preisvorteil für "alle Produkte" beworben wird, dieser jedoch bei einigen Produkten in Wirklichkeit geringer ist.

3. Zur Konkretisierung des Verbotsausspruchs bei der Werbung mit herabgesetzten Preisen, wenn der bisherige Preis nur für eine "unangemessen kurze Zeit" gefordert worden ist.
Rechtsgebiete:UWG, BGB
Vorschriften:UWG § 3, UWG § 5 Abs. 1, UWG § 5 Abs. 4, UWG § 5 Abs. 4 Satz 1, UWG § 5 Abs. 4 Satz 2, BGB § 288 Abs. 2,
Verfahrensgang:LG Mannheim 2 O 96/05 vom 13.12.2005

Volltext

Um den Volltext vom OLG-KARLSRUHE – Urteil vom 08.11.2006, Aktenzeichen: 6 U 227/05 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen


Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze

Sie lesen gerade das Thema "OLG-KARLSRUHE - 08.11.2006, 6 U 227/05" © JuraForum.de — 2003-2013

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum