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JuraForum.deUrteileOLG-KARLSRUHEUrteil vom 08.11.2000, Aktenzeichen: 9 U 44/00 

OLG-KARLSRUHE – Aktenzeichen: 9 U 44/00

Urteil vom 08.11.2000


Leitsatz:Leitsatz

Bei Vereinbarung eines Stundenhonorars für ein umfangreiches Anwaltsmandat müssen bei Streit über die Berechtigung der Vergütung der Inhalt der Mandate, die Aufgaben, die Ziele sowie die getroffenen Maßnahmen im Einzelnen dargelegt werden. Eine pauschale Beschreibung der Aufgaben und ohne Beziehung zu Leistungen gefertigte Stundenaufschriebe reichen nicht aus.

§ 3 BRAGO

Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 8.11.2000 - 9 U 44/00 -.

Das Urteil ist rechtskräftig.
Rechtsgebiete:BRAGO
Vorschriften:BRAGO § 3,

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