JuraForum.de > Urteile > OLG-KARLSRUHE > Urteil vom 08.11.2000, Aktenzeichen: 9 U 44/00
| Leitsatz: | Leitsatz Bei Vereinbarung eines Stundenhonorars für ein umfangreiches Anwaltsmandat müssen bei Streit über die Berechtigung der Vergütung der Inhalt der Mandate, die Aufgaben, die Ziele sowie die getroffenen Maßnahmen im Einzelnen dargelegt werden. Eine pauschale Beschreibung der Aufgaben und ohne Beziehung zu Leistungen gefertigte Stundenaufschriebe reichen nicht aus. § 3 BRAGO Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 8.11.2000 - 9 U 44/00 -. Das Urteil ist rechtskräftig. |
| Rechtsgebiete: | BRAGO |
| Vorschriften: | BRAGO § 3, |
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