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JuraForum.deUrteileOLG-KARLSRUHEUrteil vom 08.02.2006, Aktenzeichen: 7 U 101/04 



OLG-KARLSRUHE – Aktenzeichen: 7 U 101/04

Urteil vom 08.02.2006


Leitsatz:1. Übernimmt der Käufer die Ware ohne sofortige Rüge, hat er die Vertragswidrigkeit darzulegen und zu beweisen unabhängig davon, ob die Rügefrist nach Art. 39 CISG schon verstrichen ist. Bei der Übernahme durch Verladung nach FOB ist dieser Zeitpunkt maßgebend.

2. Der Käufer kann sich das Recht, sich auf eine Vertragswidrigkeit der Ware zu berufen, gemäß Art. 39 Abs. 1 CISG nur durch eine Mängelanzeige, die die Vertragswidrigkeit bezeichnet und einen Beanstandungswillen erkennen lässt, erhalten. Dazu genügt es nicht, wenn die Vertragswidrigkeit nur beiläufig zwischen anderen Mängelrügen mit dem Hinweis erwähnt wird, diese Vertragswidrigkeit spiele keine Rolle mehr.
Rechtsgebiete:CISG
Vorschriften:CISG Art. 35, CISG Art. 39 Abs. 1, CISG Art. 45 Abs. 1, CISG Art. 60 b, CISG Art. 61 Abs. 1 b, CISG Art. 74 S. 1,
Verfahrensgang:LG Mannheim 24 O 81/02 vom 16.02.2004

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